Der Plan für die aktuelle Phase ist ab sofort online verfügbar
28.09.2020 Rucheggstrasse Sackgasse
Die Rucheggstrasse wurde ostseitig auf Höhe der Autobahnbrücke A1 mittels rotweisser Absperrpfosten für den motorisierten Verkehr gesperrt.
Achtung
Die Pfosten sind bei Dämmerung / Nacht schlecht sichtbar (nicht beleuchtet und nicht reflektierend)!
21.09.2020 Teilfreigabe erteilt
Die Teilfreigabe für folgende zwei Etappen wurde veröffentlicht:
Etappe A1
- Bodenarbeiten (Abtrag- Ober und Unterboden)
- Erstellung und Abdichtung der Deponiesohle
- Erstellung der Deponiesohlen-Entwässerung
Etappe A2
- Bodenarbeiten (Abtrag- Ober und Unterboden)
- Erstellung und Abdichtung der Deponiesohle
Der entsprechende Eintrag von der Homepage der Gemeinde Wiesendangen ist unter Medienberichte aufgeschalten
06.01.2017 Richtplan mit UVP
Am 06.01.2017 wurde der kantonale Richtplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festgelegt.
14.09.2015 Einsprachefrist
Bis am 14.09.2015 lief die Einsprachefrist gegen die geplante Deponie.
2015 Deponiestandort Ruchegg in Gestaltungsplan-Entwurf
Im Juli 2015 wurde nun der Gestaltungsplanentwurf für den Deponiestandort Ruchegg öffentlich aufgelegt.
11.2013 Deponie-Streichung abgelehnt
Gem. Erläuterungsbericht 4882b zum Richtplan (Artikel 519) wurde der Antrag den Deponie-Standort zu streichen abgelehnt:
Mehrere Einwendende beantragen, die Deponie Wiesendangen, Ruchegg zu streichen.
Die Deponie Ruchegg wurde vom Kantonsrat im Rahmen der Teilrevision des kantonalen Richtplans «Versorgung, Entsorgung» 2009 festgesetzt. Im Zuge der damaligen Evaluation der Deponiestandorte wurde das Ausschlusskriterium «Lärm und Staub durch Deponiebetrieb» angewendet, d.h. wenn Siedlungen oder Bauzonen näher als 300 m entfernt sind, wird der Standort ausgeschlossen. Im Fall Wiesendangen Ruchegg kommt das Kriterium nicht zum Tragen. Zwar liegen die Wohnliegenschaften an der Hausackerstrasse weniger als 300 m vom Standort Ruchegg entfernt, dazwischen liegt jedoch die auf einem Damm geführte Autobahn.
Weder Lärm noch Staub kann somit von der Deponie über die Autobahn zu den Häusern gelangen. Die Zusatzbelastungen durch Mehrverkehr aus einem allfälligen Deponiebetrieb liegen weit innerhalb der Fluktuation der Belastungen aus dem Autobahnverkehr. Die Zusatzbelastung ist vernachlässigbar.
Diese Begründung hat allerdings nicht mit der Realität zu tun. Bei Ostwind kanalisiert sich die Luft im zulaufenden Landspitz (links Autobahn/Eggwald, rechts das Waldstück im Bereich vom Sulzergraben), was im Steinegg deutlich zu spüren ist.
Selbst ohne den starken Ostwind kann je nach Wetter der Nebel beobachtet werden, wie er von der Deponie langsam über die Lärmschutzwand zieht
Ebenfalls ist die Lärmschutzwand stellenweise tiefer als die Gebäudehöhe (direkte Sicht auf Deponie). Wie sich hier die Lärmschutzwand als Schutz anbieten soll, kann wohl kaum ernsthaft begründet werden.
2009 Deponiestandort Ruchegg in Richtplan
2009 wurde der Deponiestandort Ruchegg vom Kantonsrat und anschliessend vom Regierungsrat, trotz Wiederstand aus Politik und von Privaten, im Richtplan festgesetzt.
2007 Deponiestandort Ruchegg in Richtplan-Entwurf
Im öffentlich aufgelegten Richtplan-Entwurf von 2007 war von einer Perimeterfläche von 5 ha die Rede, im Bericht „Deponiestandorte – Fakten, Argumente (2008), in welchem dem Kantonsrat die Deponiestandorte vorgestellt wurden, war dann, ohne weitere Begründung plötzlich von einer Perimeterfläche von 10 ha die Rede.
2003 Studie von Deponiebetreiber
Einer der Grundbesitzer erstellte 2003 zusammen mit einen Deponiebetreiber eine Studie, mit welcher der Kanton die getroffene Entscheidung rückgängig machte und den Standort nachträglich in den Richtplanentwurf aufnahm. Das vom AWEL definiterte Kriterium 43: „Lärm und Staub durch Deponiebetrieb; Ausschluss
wenn bewohnte Siedlungen oder Bauzonen näher als 300 m zum Standort liegen“ war nun plötzlich als vernachlässigbar eingestuft
